Vermächtnis - Kanzlei für Erbrecht - Familienrecht - Baurecht | Rechtsanwalt Benden | Jüchen - Korschenbroich - Bad Münstereifel

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Vermächtnis


Vermächtnis

Trotz erheblicher Unterschiede wird in Testamenten oftmals nicht zwischen "vererben" und "vermachen" unterschieden. Der Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, sondern hat lediglich einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegenüber den Erben. Sofern Erben die Erfüllung verweigern, muss der Vermächtnisnehmer gerichtlich vorgehen.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, beraten wir Sie gerne.


 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü