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Ganzheitliche Beratung Erbrecht


Das Erbrecht regelt vorrangig, wem das Vermögen einer Person nach dem Tode zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Rund 500.000 Erbschaften gibt es jährlich in Deutschland. Zusammen mit Schenkungen werden jedes Jahr rund 50 Milliarden Euro auf die nächste Generation übertragen.
 

Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der durch den Todesfall eintretenden Rechtsfolgen ist es daher ratsam, sich bereits frühzeitig Gedanken über die Errichtung eines Testamentes zu machen.

Besondere Bedeutung haben testamentarische Verfügungen in folgenden Fällen:
 

  • Sie wollen den Wunscherben bestimmen und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?

  • Sie sind Eltern eines behinderten Kindes?

  • Sie sind Unternehmer?

  • Sie leben in einer Patchwork-Familie?

  • Sie leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft?

  • Sie haben nichteheliche Kinder?

  • Sie wollen eine gemeinnützige Einrichtung bedenken?

  • Sie wollen nur ganz bestimmten Personen konkrete Vermögensgegenstände zu wenden?

  • Sie beabsichtigen, bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen?

 
In unserer Kanzlei verfügen wir über die nötige Fachkenntnis, regelmäßige Fortbildungen, Menschenkenntnis und Erfahrung. Rechtsanwalt Thomas Benden ist Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter nebenstehenden Themenpunkten:

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